Wenn Sie als Händler an der Cliärrwer Braderie am 11.9.2022 teilnehmen wollen, müssen Sie nebenstehendes Formular komplett ausgefüllt bis zum 20. August 2022 einsenden. Die Stellplätze werden in der Reihenfolge der Eingänge vergeben .
TEILNAHMEBEDINGUNGEN.
1. Veranstalter und Organisation:
Die Union Commerciale et Artisanale de Clervaux (kurz UCClervaux) veranstaltet am Sonntag, den 11. September 2022 die Cliärrwer Braderie in der Innenstadt von Clervaux.
2. Gelände und Öffnungszeiten:
Die Cliärrwer Braderie wird in der Fußgängerzone der Grand-Rue, dem Marktplatz und dem Vorplatz des Schloßes von Clervaux von 10:00 bis 18:00 durchgeführt.
3. Bewerbung, Ausstellerqualifikation und -umfang:
Zum Markt werden nur Aussteller zugelassen, die gewerblich tätig sind und über einen gültigen Gewerbe- und Marktschein verfügen. Zusätzlich werden lokale Vereine und lokale Kunsthandwerker zugelassen. In der Bewerbung sind die Art der Artikel die zum Verkauf angeboten werden aufzuführen. Bewerbungsschluss ist der 20.08.2022 (Datum des Eingangs).
4. Standplatzgebühren, Zahlungsweise und Rücktritt:
Die Standgebühr auf der Cliärrwer Braderie beträgt 15,- EUR pro lfdm. (Mindestgröße jedoch 3 lfdm.). Bei einer Absage bis zum 01.09.2022 wird kein Bearbeitungsentgelt erhoben. Bei einer Absage nach dem 01.09.2022 wird die gesamte Teilnahmegebühr als Stornierungsgebühr (Schadensersatz) einbehalten. Das Standgebühr ist bis zum 30.08.2022 auf das angegebene Bankkonto zu überweisen. Die Standplätze werden bestmöglichst verteilt und zwar nach Eingang der Standgebühren.
5. Standplatzgestaltung:
Die Standplätze sind ordentlich zu gestalten und dem Markt angepasst zu dekorieren. Die Stände müssen zum Anfang der Braderie vollständig funktionsfähig sein. Kochgeräte (Ausnahme gastronomische Stände), Heizlüfter, technische Geräte und Musikanlagen dürfen nicht betrieben werden. Alle Abfälle, die durch den Standbetrieb und den Verkauf entstehen, sind von dem Marktteilnehmer selbst und auf eigene Kosten zu entfernen. Der Veranstalter behält sich vor, liegen gebliebene Abfälle der Marktteilnehmer auf deren Kosten beseitigen zu lassen.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht.
6. Marktteilnahme und Anwesenheitspflicht:
Die Teilnahme am Markt muss den ganzen Tag erfolgen.
Eine vorzeitige unentschuldigte Abreise kann zu einer Nichtzulassung im Folgejahr führen.
7. Haftpflicht und Versicherung:
Die Marktteilnehmer übernehmen durch ihre Teilnahme, an Stelle des Veranstalters, für die benützte Fläche die Verkehrssicherungspflicht bzw. die gesetzliche Haftpflicht des Grundstückseigentümers. Die Marktteilnehmer werden deshalb gebeten, besonders darauf zu achten, dass von den Ständen keine Gefahr ausgeht und dass der übertragenen Verkehrssicherungspflicht gewissenhaft nachgekommen wird. Innerhalb des Ausstellungsge- ländes übt der Veranstalter das Hausrecht aus. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen ist der Veranstalter berechtigt, den Stand zu schließen oder räumen zu lassen. Bei einem Platzverweis besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Standkosten! Für Personen- oder Sachschäden, die ein Aussteller oder ein Beauftragter von ihm verursacht, haftet der Aussteller in voller Schadenshöhe. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verluste oder Schäden an den Ständen oder Ausstellungsstücken.
8. Elektrizität und Wasseranschluss:
Der Veranstalter stellt ausschließlich bestimmten Ständen (Gastronomie u.ä.) auf Bestellung einen Elektrizitäts- und Wasseranschluss zur Verfügung. Stromkabel dürfen nicht lose auf dem Boden verlegt werden. Sie sind so zu verlegen, dass Stolpergefahren ausgeschlossen werden.